Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 01.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Julian Faber, Philipp Stamnitz und Philip Faber GbR, Theodor-Loos-Weg 9, 12353 Berlin (nachfolgend „JPP-IT“) und ihren Auftraggebern über IT-Dienstleistungen, insbesondere Beratung, Einrichtung, Anpassung, Entwicklung, Betrieb, Hosting, Wartung und Support von IT-Systemen.

(2) JPP-IT erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Vereinen und Organisationen im Rahmen ihrer Tätigkeit.

(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn JPP-IT ihnen schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote von JPP-IT sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von JPP-IT, durch beidseitige Unterzeichnung eines Angebots oder mit Beginn der Leistungserbringung zustande. Textform (E-Mail) genügt.

(3) Umfang und Inhalt der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungen

(1) Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt JPP-IT Dienstleistungen (§ 611 BGB). Ein bestimmter Erfolg wird nur geschuldet, wenn er ausdrücklich als Werkleistung vereinbart wurde.

(2) JPP-IT darf zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer einsetzen, soweit dies für den Auftraggeber zumutbar ist; JPP-IT bleibt Vertragspartner.

(3) Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Verzögert sich die Leistung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (insbesondere fehlende Mitwirkung), verschieben sich Termine angemessen.

(4) Bei Betriebs- und Hostingleistungen schuldet JPP-IT die im Angebot genannte Verfügbarkeit; geplante Wartungsfenster werden mindestens 48 Stunden vorher angekündigt und gelten nicht als Ausfallzeit.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber stellt rechtzeitig alle Informationen, Zugänge, Daten und Freigaben bereit, die für die Leistungserbringung erforderlich sind, und benennt einen Ansprechpartner.

(2) Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Daten verantwortlich, soweit die Datensicherung nicht ausdrücklich Vertragsgegenstand ist.

(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten keine Rechte Dritter verletzen, und stellt JPP-IT von Ansprüchen Dritter insoweit frei.

§ 5 Vergütung und Zahlung

(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung. Ohne abweichende Vereinbarung wird nach Aufwand zu den im Angebot genannten Stundensätzen abgerechnet; Abrechnungseinheit ist die angefangene Viertelstunde.

(2) Solange JPP-IT die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG anwendet, wird Umsatzsteuer nicht berechnet und nicht ausgewiesen. Wendet JPP-IT die Regelung nicht oder nicht mehr an, verstehen sich die vereinbarten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer; JPP-IT teilt dies dem Auftraggeber unverzüglich mit.

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig. Bei Verzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB).

(4) Laufende Leistungen (Wartung, Hosting, Support) werden monatlich im Voraus abgerechnet, Leistungen nach Aufwand monatlich nachträglich.

(5) Reisekosten und Auslagen werden nach vorheriger Abstimmung gegen Nachweis erstattet.

§ 6 Nutzungsrechte

(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber an den für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eigene Zwecke; eine abweichende Regelung (z. B. ausschließliches Nutzungsrecht, Quellcodeübergabe) bedarf der Vereinbarung im Angebot.

(2) Für eingesetzte Open-Source-Software gelten die jeweiligen Lizenzbedingungen; JPP-IT weist auf sie hin.

(3) Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken und Know-how von JPP-IT bleiben deren Eigentum; der Auftraggeber erhält daran das für die Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderliche Nutzungsrecht.

§ 7 Gewährleistung

(1) Bei Werkleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit der Maßgabe, dass JPP-IT zunächst das Recht zur Nacherfüllung hat. Die Verjährungsfrist beträgt zwölf Monate ab Abnahme, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

(2) Bei Dienstleistungen besteht keine Gewährleistung für einen bestimmten Erfolg; JPP-IT haftet für die fachgerechte Erbringung der Leistung.

(3) Keine Gewähr besteht für Mängel, die auf Änderungen durch den Auftraggeber oder Dritte, unsachgemäße Nutzung oder Fehler in fremden Systemen zurückzuführen sind.

§ 8 Haftung

(1) JPP-IT haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und bei Übernahme einer Garantie.

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, höchstens jedoch auf die Vergütung des betroffenen Auftrags bzw. bei Dauerschuldverhältnissen auf die Vergütung von zwölf Monaten.

(3) Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Für Datenverlust haftet JPP-IT nur in Höhe des Aufwands, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Auftraggeber zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

§ 9 Vertraulichkeit und Datenschutz

(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Geschäftsgeheimnisse und vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich, auch über das Vertragsende hinaus.

(2) Verarbeitet JPP-IT personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers, schließen die Parteien vor Beginn einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.

§ 10 Laufzeit und Kündigung

(1) Projektverträge enden mit Erbringung der Leistung.

(2) Verträge über laufende Leistungen (Wartung, Hosting, Support) haben die im Angebot vereinbarte Laufzeit; ohne Vereinbarung laufen sie auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Bei Beendigung eines Hostingvertrags stellt JPP-IT dem Auftraggeber seine Daten in einem gängigen Format zur Verfügung und löscht sie 30 Tage nach Vertragsende, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

§ 11 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Berlin, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform.

(4) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.